Allgemeines
Der Schützenverein Halberstadt von 1543 e. V. hat zurzeit ca. 45 Mitglieder und ist Mitglied im Kreisschützenverband Halberstadt, im Landesschützenverband Sachsen-Anhalt und im Deutschen Schützenbund.
Er ist Rechtsnachfolger des Bürgerschützenvereins e. V. Halberstadt.
Bei uns werden auf der Grundlage der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes Disziplinen mit:
- Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruckwaffen
- Kleinkaliberwaffen
- Großkaliberwaffen
- Vorderladerwaffen
geschossen.
Aufnahmebedingungen
Mitglied in unserem Schützenverein kann jeder unbescholtene Bürger werden, der das 12. Lebensjahr vollendet hat und unsere
- Satzung
- Geschäftsordnung
- Sportordnung
- Uniformordnung
anerkennt und deren Inhalte auch für sich akzeptiert.
Es muss ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Vordruck siehe unten) ausgefüllt werden und diesen persönlich beim Vorstand des Vereins abgeben. Über die Aufnahme entscheidet dann der Vorstand. Bei MInderjährigen bedarf es zusätzlich des schriftlichen Einverständnisses der Erziehungsberechtigten.
Zur Wahrung unserer über 470jährigen Tradition muss sich jedes neue Vereinsmitglied nach Aufnahme in unserem Verein, innerhalb eines halben Jahres, eine Schützenbekleidung entsprechend der Uniformordnung zulegen und aktiv am Vereinsleben teilnehmen.
Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge
Personengruppe | Aufnahmegebühr | Mitgliedsbeitrag |
Kinder und Jugendliche (12-17 Jahre) | entfällt | 36,00 € |
Erwachsene | 100 € | 120,00 € * |
*Im Beitrittsjahr ist der Mitgliedsbeitrag abhängig vom Beginn der Vereinsmitgliedschaft!
Zusätzlich muss jedes Vereinsmitglied jährlich 8 Arbeitstsunden verrichten oder eine finanziellen Ausgleich von 10,00 € je nicht erbrachter Arbeitsstunde zahlen!