- Schießsport, Tradition und Gemeinschaft -

 

Allgemeines

Der Schützenverein Halberstadt von 1543 e. V. hat zurzeit ca. 45 Mitglieder und ist Mitglied im Kreisschützenverband Halberstadt, im Landesschützenverband Sachsen-Anhalt und im Deutschen Schützenbund.

Er ist Rechtsnachfolger des Bürgerschützenvereins e. V. Halberstadt.

Bei uns werden auf der Grundlage der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes Disziplinen mit:

  • Luftdruck-, Federdruck- und Gasdruckwaffen
  • Kleinkaliberwaffen
  • Großkaliberwaffen
  • Vorderladerwaffen

geschossen.



Vorstandsmitglieder und Kassenprüfer

Benjamin Wehrstedt

Benjamin Wehrstedt

1. Schützenvogt

Dieter Bergt

Dieter Bergt

2. Schützenvogt

Michael Hartmann

Michael Hartmann

Schatzmeister

Rudolf Gnade

Rudolf Gnade

Schriftführer

Uwe Günther

Uwe Günther

Sportleiter

Manfred Otto

Manfred Otto

Vorstandsmitglied

Christof Seifert-Bernhardt

Christof Seifert-Bernhardt

Vorstandsmitglied

Michael Pflock

Michael Pflock

1. Kassenprüfer

Jörn Hariefeld

Jörn Hariefeld

2. Kassenprüfer


Aufnahmebedingungen

Mitglied in unserem Schützenverein kann jeder unbescholtene Bürger werden, der das 12. Lebensjahr vollendet hat und unsere

  • Satzung
  • Geschäftsordnung
  • Sportordnung
  • Uniformordnung

anerkennt und deren Inhalte auch für sich akzeptiert.

Es muss ein schriftlicher Aufnahmeantrag (Vordruck siehe unten) ausgefüllt werden und diesen persönlich beim Vorstand des Vereins abgeben. Über die Aufnahme entscheidet dann der Vorstand. Bei MInderjährigen bedarf es zusätzlich des schriftlichen Einverständnisses der Erziehungsberechtigten.

Zur Wahrung unserer über 470jährigen Tradition muss sich jedes neue Vereinsmitglied nach Aufnahme in unserem Verein, innerhalb eines halben Jahres, eine Schützenbekleidung entsprechend der Uniformordnung zulegen und aktiv am Vereinsleben teilnehmen.


Aufnahmegebühr und Mitgliedsbeiträge

Personengruppe

Aufnahmegebühr

Mitgliedsbeitrag

Kinder und Jugendliche (12-17 Jahre)

entfällt

  36,00 €

Erwachsene

100 €

120,00 € *

*Im Beitrittsjahr ist der Mitgliedsbeitrag abhängig vom Beginn der Vereinsmitgliedschaft!


Zusätzlich muss jedes Vereinsmitglied jährlich 8 Arbeitstsunden verrichten oder eine finanziellen Ausgleich von 10,00 € je nicht erbrachter Arbeitsstunde zahlen!

Aufnahmeantrag
beschreibbar.pdf (73.11KB)
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Aufnahmeantrag
handschriftlich ausfüllbar .pdf (215.91KB)
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